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AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. (03.2021)

I. Geltung

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  1. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

  2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

  3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

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II. Auftrage und Kostenvoranschläge

  1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

  2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

  4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen, begründeten Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

  5. Stellt der Kunde weitere Bearbeitung oder die Übergabe weiterer Leistungen in Auftrag, so sind diese entsprechend den Angaben des Fotografen als Mehraufwand zu erstatten.

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III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind.

  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

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IV. Nutzungsrecht des Kunden

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

-  eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

-  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,

-  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

-  die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich        geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,

nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

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V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

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VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

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VII. Rückgabe des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten werden nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich gelöscht bzw. vernichtet. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

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VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

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IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.

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Fotografenrecht

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Urheberrecht

Der Schutz durch das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des „Werkes“; bei der Fotografie ganz einfach durch das Betätigen des Auslösers und die daraus folgende Belichtung eines Datenträgers, oder, wie es Juristen ausdrücken: „Eine Abbildung, die eine Strahlungsquelle  durch chemische Veränderungen auf strahlenempfindlichen Schichten hervorruft.“ Die Art der Fotografie spielt also keine Rolle, es ist egal, ob es sich um eine traditionelle Analogaufnahme oder eine moderne digitale Fotografie handelt. Es ist nicht erforderlich, auf sein Recht öffentlich hinzuweisen, wie zum Beispiel durch die Verwendung eines Copyright-Symbols oder durch das Hinzufügen eines Wasserzeichens oder eines Namenszuges.

Ebenso ist es nicht erforderlich, sein Recht in ein Register o.ä. eintragen zu lassen.

Das Urheberrecht schützt immer das „Werk“; dieses wird laut Gesetz als eine „persönlich geistige Schöpfung“ definiert. Eine solche zeichnet sich durch eine gewisse Originalität und Individualität des Werkes aus, die häufig auch als künstlerische Gestaltung bezeichnet wird. An das Merkmal der „geistigen Schöpfung“ ist nach Ansicht der Rechtsprechung „ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung, wie es im Regelfall bei Fotografien gegeben ist.“ 

Der Gesetzgeber unterscheidet bei Fotografien zwischen Lichtbildwerken – diese zeichnen sich durch die „persönliche geistige Schöpfung“ aus – und einfachen Lichtbildern. Fotografen sind durch diese Regelung privilegiert geschützt.Alle Arten von Fotografien unterliegendem Schutz des Urhebergesetzes.

Verbreitungsrecht

Die Verwertungsrechte des Erschaffers, der Fotograf, sind in § 15 UrhG aufgeführt und umfassen das Recht auf Vervielfältigung, das Recht auf Verbreitung auch auf der eigenen Homepage zu Werbezwecken, das Ausstellungsrecht und auch die Vorführrechte des Werkes. Diese Rechte dienen dazu, dass der Urheber mit seinem Werk auch Geld verdienen kann. 

Vervielfältigungsrecht

Das Vervielfältigen ist die Herstellung weiterer Werkstücke, sprich Fotos, unabhängig vom Verfahren oder auch der Anzahl der Bilder. Dieses Recht steht dem Urheber zu und er darf darüber bestimmen, ob es Kopien seiner Bilder gibt. Auch das Ausdrucken oder Abfotografieren eines Bildes aus einer Veröffentlichung auf dem heimischen Drucker ist eine Vervielfältigung, auch dies stellt einen urheberrechtlich relevanten Vorgang dar. Ebenso ist das Speichern von Bildern auf CD-ROM, DVD oder Festplatten eine Vervielfältigung im Sinne des Gesetzes.

Das Einstellen eines Bildes im Internet, Instagram, Facebook, Homepages etc.p.p. steht ebenfalls nur dem Urheber, also dem Fotografen, selbst zu: Er darf einzig bestimmen, ob Bilder von ihm im Internet gezeigt werden. 

Verbreitungsrecht

Das Verbreitungsrecht bedeutet, der Urheber kann bestimmen, ob sein Bild öffentlich zum Kauf angeboten wird oder nicht. Juristisch wird dies als „Anbieten gegenüber der Öffentlichkeit“ bezeichnet. Dieses Anbieten ist in erster Linie sicherlich für den Verkauf von Bildern relevant, jedoch gehören zu einem Anbieten im juristischen Sinne auch das Verleihen oder auch Verschenken von Fotos. Dieses Recht bezieht sich sowohl auf das Originalbild selbst, als auch auf alle rechtmäßig erstellten Kopien der Fotografien.

Ausstellungsrecht

Dem Urheber steht das Recht zu, seine Fotos öffentlich zur Schau zu stellen. 

Vorführrechte

Die Vorführrechte sind für den Fotografen im Grunde nicht sehr relevante Rechte. Einzig relevant ist die Projektion von Fotos mittels eines Projektors oder das öffentliche Zeigen der Bilder auf einem Computermonitor. Dafür ist die entsprechende Zustimmung des Fotografen erforderlich.

Anerkennung der Urheberschaft

. Dies ist das Recht des Urhebers, zu bestimmen, ob das von ihm gemachte Foto mit seiner persönlichen Urheberbezeichnung versehen wird oder nicht. Er kann diesen direkt auf das Foto schreiben, aber auch in den zum Foto gehörenden Begleittext. 

Bearbeitung und Umgestaltung 

Diese Rechte schützen den Fotografen gegen eine unberechtigte Veränderung seines Bildes. Dies bedeutet, dass jede Bearbeitung oder Umgestaltung des Fotos mit dem Fotografen abgesprochen sein muss. 

Das Entstellungsverbot schützt darüber hinaus auch noch die indirekte Entstellung, das bedeutet, dass das Bild auch nicht in einem anderen Sachzusammenhang veröffentlicht werden darf. 

Der Schutz des Urheberrechts erlischt für Fotografien 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.

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Einverständnis zu Foto- und/oder Filmaufnahmen.

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Mit einer Auftragserteilung erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der zu fotografierenden oder zu filmenden Veranstaltung Bilder und/oder Videos von den Teilnehmer_innen gemacht werden und zur Veröffentlichung

  • auf der Homepage des Fotografen

  • in (Print-)Publikationen 

verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden. Die Fotos und/oder Videos dienen u.a. der Öffentlichkeitsarbeit des Fotografen, bzw. der Erfüllung des geschäftsmäßigen Auftrages durch den den Kunden. (siehe Fotografenrecht)

Ich bin mir mit Auftragserteilung darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. 

Ich habe die Hinweise gemäß Art. 13 DSGVO gelesen und verstanden. Datenschutz

Datenschutzhinweise gemäß DSGVO
 

Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in Publikationen sowie auf der Homepage o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen des Fotografen.
Die Fotos und/oder Videos werden zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit auf der Homepage des Fotografen eingestellt sowie ggf. für die Facebook-Seite  verwendet.


Fotos- und/oder Videos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert. 

Widerrufsrecht bei Einwilligung: 
Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos und/oder Videos kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DSGVO)

Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO)

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. (Art. 20 DSGVO)

Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz.

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